Ringstraße, Panorama, KHM, NHM, Parlament, Volksgarten

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites wien.info, b2b.wien.info, meeting.vienna.info und experts.wien.info.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites wurden ursprünglich nach den Kriterien der Barrierefreiheit entwickelt, erfüllen aber derzeit teilweise nicht alle Vorgaben der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) nach der Konformitätsstufe AA.

Barrierefreie Websites

Universeller Zugang ist die Grundidee des Internets. Um auch für Menschen mit Sinneseinschränkungen gut zugänglich zu sein, wurde die wien.info Website nach den international gültigen Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) umgesetzt. Dazu gehören auch wesentlich die Richtlinien für barrierefreies Internet (WCAG 2.0).

  • Die Schrift ist mindestens auf das Doppelte vergrößerbar. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tastaturkürzel STRG + „+".
  • Die Kontraste entsprechen den Werten, die auch für farbfehlsichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind. So sind bei Bedarf individuelle Benutzereinstellungen möglich, wie ein Lesen mit invertierten Farben bei Blendempfindlichkeit.
  • Videos mit gesprochenem Text werden mit Untertiteln angeboten.
  • Die Website kann ohne grafische Oberfläche und ohne Maus genutzt werden. Sie ist mit assistiven Technologien, die bei motorischen Behinderungen verwendet werden, bedienbar. Es gibt Navigationsunterstützung für Tastatur- und für Screenreader-NutzerInnen, die digitale Inhalte in Brailleschrift übersetzt und / oder mit Sprachausgabe vorgelesen bekommen. Der integrierte Mediaplayer ist voll tastatursteuerbar.
  • Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für blinde BenutzerInnen über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind. Unter anderem wird hier auch auf den in Entwicklung befindlichen Standard WAI-ARIA zurückgegriffen.

www.wien.info gewann 2010 die „BIENE" in Bronze für den barrierefreien Internet-Auftritt. Die von der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen vergebene BIENE steht für „Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten" und prämiert seit 2003 die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Websites des WienTourismus wurden einem umfassenden Redesign unterzogen, bei dem auch auf die Barrierefreiheit der Websites geachtet wurde. Eine anschließende Barrierefreiheitsanalyse ergab dennoch Mängel, an deren Behebung laufend gearbeitet wird und die nach und nach online gestellt werden. Die Behebung der festgestellten Mängel soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.  

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind teilweise auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des WienTourismus liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und am 31.07.2023 zuletzt aktualisiert. 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website [betroffene Website bitte nennen]". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Wiener Tourismusverband
Invalidenstraße 6, 1030 Wien
Tel. +43-1-211 14-0
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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