Fahrgäste mit FFP2-Maske im Zug

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An- und Abreise

Die Einreise nach Österreich ist ohne Auflagen möglich. 

Bis 30.6.2023 gilt im Erkrankungsfall in Österreich: Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne.

Was Sie derzeit in Wien beachten müssen

Infos zum Flughafen

  • Informationen zum laufenden Flugbetrieb am Flughafen Wien finden Sie auf der Website des Flughafens. Die FFP2-Masken-Pflicht am Flughafen ist mit 1.6.2022 aufgehoben.
  • Der City Airport Train CAT vom Flughafen zum Bahnhof Wien Mitte ist in Betrieb. Züge der ÖBB und Busse sorgen für einen reibungslosen Transfer vom und zum Flughafen. Die ÖBB garantieren, dass ihre Zuggarnituren täglich mehrfach gereinigt und desinfiziert werden.
  • Alternative Anreisemöglichkeiten vom/zum Flughafen nach/von Wien
  • In allen ÖBB Nightjets Richtung Wien stehen Ihnen kostenlose PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Die Testkits können vom Bordpersonal bezogen und nach der Ankunft in Wien in einer der 620 REWE-Filialen abgegeben werden. Bei einer Abgabe vor 9 Uhr liegt das Ergebnis binnen 24 Stunden vor.

Reisen innerhalb Österreichs

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Abreise

Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Seiten Ihrer Heimatdestination über die dortigen Einreisebestimmungen bzw. darüber, welche Art von Test Sie für Ihre Heimreise beibringen müssen.

Testmöglichkeiten in Wien für Ihre Heimreise

Verkehrsbeschränkungen für positiv getestete Personen (Maßnahme gültig bis 30.6.2023)

Positiv getestete Personen müssen nicht zwingend in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.

  • Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Für positiv getestete Personen gilt ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Senior:innen- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
  • Alle Infos zu Testmöglichkeiten in Wien

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