Neues EU-weites Einreiseverfahren: Entry/Exit-System (EES)
WAS ist das Entry/Exit-System (EES)?
Das EES ist ein automatisiertes IT-System, das Reisende an den Außengrenzen des Schengen-Raums registriert. Konkret betrifft es Drittstaatsangehörige (Personen, die weder die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz besitzen), die ohne Aufenthaltstitel für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen oder aus dem Schengen-Raum ausreisen. Für diese Reisenden gibt es Änderungen im Grenzkontrollprozess. Das EES ersetzt weitgehend die manuelle Stempelung des Reisepasses, da biometrische Daten der Reisenden elektronisch erfasst werden.
In Österreich erfolgt die Erfassung an den Luftaußengrenzen, d. h. an den sechs internationalen Flughäfen Wien-Schwechat, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Graz. Das EES wird seit 12. Oktober 2025 sukzessive eingeführt und bis 10. April 2026 in der gesamten EU in Betrieb sein.
Für WEN gilt das Entry/Exit-System (EES)?
Die EES-Grenzkontrolle betrifft Reisende, die Nicht-EU-Bürger:innen sind und die für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen in ein europäisches Land reisen, welches das Entry/Exit-System nutzt. Diese Reisenden haben entweder:
- ein Kurzaufenthaltsvisum (Reisevisum, Schengen-Visum Typ C) oder
- benötigen kein Visum, um sich maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in der Europäischen Union aufzuhalten.
Nicht betroffen sind EU-Staatsbürger:innen sowie Bürger:innen von Schengen-assoziierten Staaten (Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein) und Personen mit einem bestehenden Aufenthaltstitel oder Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in der EU. Von der Erfassung im EES ausgenommen sind zudem Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino sowie Inhaber:innen eines vom Vatikanstaat oder dem Heiligen Stuhl ausgestellten Reisepasses.
Für detaillierte Informationen zu Ausnahmeregelungen besuchen Sie bitte die Reiseseiten der Europäischen Union zum EES .
WIE funktioniert das EES?
Beim ersten Grenzübertritt (Ein- und Ausreise) wird ein persönliches EES-Dossier des Reisenden angelegt, d. h. es werden folgende Daten elektronisch erfasst:
- Name, Reisedokument, Nationalität
- Datum und Ort der Ein- bzw. Ausreise
- Biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke)
Das EES-Dossier bleibt während eines Zeitraumes von drei Jahren und einem Tag nach dem Datum des letzten Ausreisedatensatzes oder Einreiseverweigerungdatensatzes gespeichert. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Erfassung erfolgt am Grenzkontrollschalter durch Grenzpersonal. Personen, die über 12 Jahre alt sind und einen biometrischen Pass mit Speichermedium (Chip) haben, können sich am Flughafen Wien-Schwechat auch via Self-Service-System (Selbstbedienungsautomat) registrieren.
Die Umstellung erfolgt schrittweise und an allen Grenzübergängen wird es entsprechende Hinweise und Unterstützung geben. Bis zum 10. April 2026 wird das EES in der gesamten EU vollständig in Betrieb sein. Damit besteht für Reisende die unionsrechtliche Verpflichtung, biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) im Rahmen der Grenzkontrolle zur Verfügung zu stellen.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Grenzkontrollprozess zum Download.
Was ist ab Inbetriebnahme des EES bei Ersteinreise nach Österreich/Wien per Flugzeug zu beachten?
Für die Ersterfassung der Informationen im EES am Flughafen Wien Schwechat wird empfohlen, mehr Zeit für die Abfertigung sowohl bei Ein- als auch bei der Ausreise einzuplanen, insbesondere falls Sie einen Anschlussflug oder -zug erreichen müssen.
Bitte stellen Sie auch sicher, dass Ihre Reisedokumente (Reisepässe und gegebenenfalls benötigte Visa) gültig sind.
Für aktuelle Informationen empfehlen wir, vor der Reise die Website Ihrer nationalen Behörde oder die offizielle Seite der EU-Kommission zum EES zu besuchen.
Wichtig: EES ist nicht ETIAS!
Neben dem Entry/Exit-System wird die Europäische Union voraussichtlich im letzten Quartal 2026 auch das ETIAS-System (European Travel Information and Authorisation System) einführen. Das ETIAS-System ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die vor Reiseantritt beantragt werden muss. Ähnliche Systeme gibt es bereits für Reisen in die USA (ESTA - Electronic System for Travel Authorization) oder nach Großbritannien (ETA - Electronic Travel Authorisation).
Weiterführende Informationen:
- EES - Entry Exit System - Europäische Union
- ETIAS - European Travel Information and Authorisation System - Europäische Union
- Visum - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten
- Schengenstaaten - Bundeskanzleramt Österreich
Häufige Fragen:
29 europäische Länder (25 der 27 EU-Mitgliedstaaten und vier Mitgliedstaaten der europäischen Freihandelsassoziation Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen): In Österreich erfolgt die Erfassung an den Luftaußengrenzen der sechs internationalen Flughäfen. Bei Einreise in Wien werden die Daten am Vienna International Airport registriert. Welche Länder nutzen das Entry-Exit-System?
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.
Ja. Die EES-Regelungen gelten auch für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tagen) einreisen. Weitere Informationen bzw. Ausnahmen hierzu auf den Seiten der EU.Gelten die EES-Regelungen auch für britische Staatsangehörige?
Abhängig von Ihrem Herkunftsland besteht eventuell eine Visumspflicht für Ihre Wien-Reise. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums.Brauche ich ein Visum für eine Reise nach Wien?