Blick von der Kettenbrückengasse Richtung Wienzeile

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Parken in Wien

Im Wiener Stadtgebiet gibt es seit März 2022 eine nahezu flächendeckende, zusammenhängende, gebührenpflichtige Kurzparkzonen-Regelung. Das Parken in Wien ist nur mit Parkschein oder „Parkpickerl“ für Bewohner:innen möglich. Ein guter Grund, vom Auto aus- und in die öffentlichen Verkehrsmittel einzusteigen.  Ob zum Sightseeing, Shopping oder Restaurantbesuch - mit den U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der Wiener Linien (städtische Verkehrsbetriebe) sind Sie rasch und zuverlässig unterwegs.

Kurzparkzonen

Nahezu das gesamte Wiener Stadtgebiet ist Kurzparkzone, für die folgendes gilt: 

  • Montag bis Freitag von 9 – 22 Uhr (ausgenommen Feiertage)
  • die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden
  • am Plan der Stadt Wien sind die Parkzonen visualisiert

In den Wiener Geschäftsstraßen können abweichende Kurzparkregelungen gelten, diese sind dort auch extra beschildert.

Ausgenommen von der Kurzparkzonen-Regelung sind einspurige Kraftfahrzeuge wie Mopeds und Motorräder.

Parkscheine und Handyparken

Parkscheine gibt es in Papierform und elektronisch via Handyparken.

In diesen Verkaufsstellen können Sie Parkscheine erwerben:

  • Tabak-Trafiken
  • Zigarettenautomaten
  • Tankstellen
  • Postfilialen
  • Vorverkaufsstellen der Wiener Linien
  • Fahrscheinautomaten der Wiener Linien

Die Parkgebühren betragen für 30 Minuten 1,25 €

In Wiener Kurzparkzonen benötigen Sie von der ersten Minute des Parkens an einen Parkschein, auch für kurze Stopps wie z.B. für das Ausladen des Gepäcks. Für kurzfristiges Parken stehen kostenlose 15-Minuten-Parkscheine zur Verfügung, die Sie im Hotel, in Trafiken, in der Tourist-Info oder auch via Handyparken erhalten. Der kostenlose 15-Minuten-Parkschein darf nicht mit anderen Parkscheinen kombiniert werden.

Der Parkschein muss vollständig ausgefüllt und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert sein. Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, muss auf jedem der Parkscheine die gleiche Ankunftszeit angekreuzt sein.

Gäste mit Körperbehinderung benötigen einen Parkausweis gemäß §29b StVO 1960 (Europäischer Parkausweis), um auf Behindertenparkplätzen und in den Wiener Kurzparkzonen unbegrenzt parken zu dürfen. Dieser muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert werden. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung als Mitfahrer:in.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Unterkunft nach Parkmöglichkeiten bzw. fragen Sie nach einer Tagesparkkarte.

Parken in Wien für Anwohner:innen

In einigen Bezirken gibt es speziell für Anwohner:innen reservierte Parkplätze, die auch mit gültigem Parkschein NICHT genutzt werden dürfen (Strafe!). Diese Zonen werden durch Halte- und Parkverbotsschilder mit Zusatztafeln „ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkleber für den xx Bezirk sowie Behinderte (Rollstuhlsymbol)“ ausgewiesen. Achtung: Das Parkverbot ist auch an Wochenenden und an Feiertagen gültig!

Park & Ride-Anlagen und Garagen

Für den Stadtbesuch ist es empfehlenswert, aus dem Auto aus- und in öffentliche Verkehrsmittel einzusteigen. Günstige Parkmöglichkeiten gibt es am Stadtrand in den Wiener Park & Ride-Anlagen ab 4,10 € pro Tag. Alle Park & Ride-Anlagen sind direkt an eine U-Bahn-Linie angebunden, sodass Sie schnell und bequem das Stadtzentrum erreichen.

In der Innenstadt sowie in Zentrumsnähe steht ein dichtes Netz an Garagen zu höheren Tarifen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Parkgaragen und Parkhäuser in Wien finden Sie auf www.parken.at/wien.

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